Mittelstufe

Die Klassenstufen 7 bis 10 bilden die Mittelstufe.

Im Folgenden werden zunächst allgemeine Informationen dargestellt:

  • die Stundentafel der Pflichtfächer
  • die Fremdsprachenfolge
  • die Stundentafel der Wahlpflichtfächer
  • das Entschuldigungsverfahren

Weiter unten auf der Seite finden Sie Informationen zu (Über-)Prüfungen, Versetzung und Abschlüssen.

Informationen rund um einen Auslandsaufenthalt während der Mittelstufe sind in unserem Leitfaden zur Planung und Durchführung eines Auslandsaufenthaltes zusammengestellt.

Stundentafel Pflichtfächer

Der Unterricht in den Pflichtfächern der Mittelstufe ist wie folgt verteilt:

Pflichtfächer

 

Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10
Deutsch 4 4 4 4
Mathematik 4 4 4 4
Englisch 5 3 3 3
Spanisch 5 3 3 3
Biologie 2 2 3
Physik 2 2 2 1
Chemie 2 2 2
Geographie 2 2 2 1
Geschichte 2 2 2 2
PGW* 2 3
Bildende Kunst 2 2
Musik 2 2
Sport 3 3 2 2
Förderung 1 1
Pflichtstunden 34 30 +

4/5 WPF

28 +

6/7 WPF

28 +

6/7 WPF

*PGW – Politik-Gesellschaft-Wirtschaft;        *WPF – Wahlpflichtfächer

Eine integrative zusätzliche Förderung der Schüler*innen erfolgt durch die so genannte “Plusstunde” in Klasse 7 in jeweils einem Halbjahr in den Fächern Deutsch und Mathematik, in Klasse 8 entsprechend in Mathematik und Englisch. Die “Plusstunde” ist im Stundenplan fest verankert. In dieser Stunde bearbeiten die leistungsstärkeren Schüler*innen des Jahrgangs projektartig komplexe Aufgaben, während schwächeren Schüler*innen die Möglichkeit gegeben wird, mit Unterstützung ihrer Fachlehrkräfte ihre Grundlagenkenntnisse zu vertiefen.

Fremdsprachen

Am Gymnasium Alstertal ist Englisch die erste Fremdsprache, die ab Klasse 5 durchgehend bis zum Abitur unterrichtet wird.

Die zweite Fremdsprache ist Spanisch, die verpflichtend ab Klasse 6 und mindestens bis Klasse 10 belegt wird.

Die dritte Fremdsprache ist Französisch, die ab Klasse 8 im Wahlpflichtbereich freiwillig belegt werden kann.

 

Stundentafel Wahlpflichtfächer

Wahlpflicht-
fächer
Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10
Bereich 1
(2 Stunden) 
Musik oder
Bildende Kunst oder
Theater
Musik oder
Bildende Kunst oder
Theater
Bereich 2
(2 Stunden)
Religion oder
Philosophie
Religion oder
Philosophie
Religion oder
Philosophie
Bereich 3
(2 bzw. 3 Stunden)
Informatik (2) oder
Französisch (3)
Informatik (2) oder
Französisch (3) oder
Naturwiss. Praktikum (2)
Informatik (2) oder
Französisch (3) oder
Naturwiss. Praktikum (2)
Gesamt-stunden 34 oder 35 34 oder 35 34 oder 35

 

Aktuelle Informationen zu den einzelnen Fächern gibt es hier:

Broschüre “Der Wahlpflichtbereich am GA”

 

Verhalten bei Abwesenheit – Entschuldigungsverfahren

Jedes Kind ist verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den Schulveranstaltungen teilzunehmen.

Jedes Kind hat ein Entschuldigungsheft, in das Eltern oder Erziehungsberechtigte bei Abwesenheit Datum sowie Grund eintragen und unterschreiben. Bei Abwesenheit ist immer folgendes zu tun:

  • Eltern oder Erziehungsberechtigte rufen im Schulsekretariat bis 8:00 Uhr an (Telefon 040 42 89 55 0).
  • Sofort nach Rückkehr legt Ihr Kind der Klassenleitung das Entschuldigungsheft vor. Die Klassenleitung entschuldigt die Abwesenheit.

In den Klassen 8 bis 10 ist das Entschuldigungsheft zusätzlich in der nächsten Unterrichtsstunde den Lehrkräften der Wahlpflichtkurse vorzulegen.

Auf Ihren Antrag kann die Schule Ihr Kind aus wichtigem Grund vom Unterricht bis zur Dauer von sechs Wochen beurlauben. Sie beantragen Beurlaubungen vorher bei der Klassenleitung. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien genehmigt nur die Schulleiterin. Genehmigte Beurlaubungen werden in das Entschuldigungsheft eingeklebt.

Wenn Ihr Kind nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen kann, so schreiben Sie bitte eine Entschuldigung ins Entschuldigungsheft. Ihr Kind ist auch dann im Sportunterricht anwesend.

Wird Ihr Kind im Laufe des Vormittags krank, so informiert es sofort die gerade unterrichtende Lehrkraft und geht anschließend in das Schulsekretariat, um sich dort abzumelden.

 

Schriftliche Überprüfung – Versetzung in die Studienstufe – Mittlerer Schulabschluss

Rechtsgrundlage für die hier stark verkürzten Ausführungen ist die APO GrundStGy.

Die für das jeweilige Schuljahr geltenden Prüfungstermine finden Sie nach Bekanntgabe hier. Die Termine für die dazugehörigen mündlichen Prüfungen werden zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres bekanntgegeben.

Prognose

In den Zeugnissen der Jahrgangsstufen 9 und 10 wird zur Schullaufbahn vermerkt, ob Ihr Kind bei gleichbleibender Leistungsentwicklung voraussichtlich den mittleren Schulabschluss oder die Versetzung in die Studienstufe des Gymnasiums erreichen wird. Der Vermerk wird nicht erteilt, wenn nach dem bisher erreichten Leistungsstand der erste allgemeinbildende Schulabschluss gefährdet ist. In diesem Fall erhalten die Schüler*innen und Sorgeberechtigten eine gesonderte schriftliche Warnung.

Schriftliche und mündliche Überprüfungen

In der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums dient eine Klassenarbeit in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie entweder im Fach Englisch  oder im Fach Spanisch der Überprüfung, ob die Anforderungen der Bildungspläne erreicht wurden; sie wird durch eine mündliche Überprüfung in mindestens zwei der genannten Fächer, darunter die gewählte Sprache, ergänzt. An dieser Überprüfung nehmen alle Schüler*innen der Klasse 10 teil. Die Details zu den Prüfungen und ihren Inhalten finden Sie hier.

Die Termine und die Aufgaben für die schriftliche Überprüfung bestimmt die Schulbehörde. Die schriftlichen Arbeiten werden jeweils mit einer Note bewertet. Nach der Bekanntgabe dieser und der Note für die während des Schuljahres im Unterricht erbrachten Leistungen entscheiden die Schüler*innen, in welchem der Fächer Deutsch oder Mathematik sie mündlich überprüft werden wollen. Die mündliche Überprüfung wird in der Regel als Gruppenprüfung mit bis zu fünf Schüler*innen durchgeführt. Die Termine setzt die Schule selbst. Sie hängen im Mittelstufenkasten im Altbau aus.

Die in den mündlichen Überprüfungen erbrachten Leistungen werden mit einer Note bewertet. In jedem Fach, in dem die Schüler*innen an der schriftlichen und mündlichen Überprüfung teilgenommen hat, wird durch Mittelung und Rundung zugunsten der Schüler*innen eine Gesamtnote gebildet. Hat keine mündliche Überprüfung stattgefunden, gilt die für die schriftliche Überprüfung erteilte Note.

Die Schüler*innen werden in die Studienstufe versetzt, wenn sie höchstens zweimal die Note 5 erhalten haben und ausgleichen können und dabei höchstens eine mangelhafte Leistung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch vorliegt. In den drei Fächern, in denen die Überprüfung erfolgte, werden bei der Bildung der Zeugnisnote im Jahreszeugnis die im Unterricht erbrachten Leistungen mit 70% und die in der Überprüfung erbrachten Leistungen mit 30% gewichtet.

Bei Nichtversetzung erfolgt die Teilnahme an den Prüfungen zum mittleren Schulabschluss (MSA). Eine Wiederholung der Klasse 10 kann bei der Schulbehörde  beantragt werden, wird jedoch nur in seltenen Ausnahmefällen genehmigt.

Mittlerer Schulabschluss (MSA)

Am Ende der Jahrgangsstufe 10 nehmen alle Schüler*innen,  in deren Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 vermerkt wurde, sie erreichten voraussichtlich den mittleren Schulabschluss, zusätzlich zur schriftlichen Überprüfung (sÜ) an der  Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss (MSA) teil. Die Details zu den Prüfungen und ihren Inhalten finden Sie hier.

Die Abschlussprüfung findet in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch statt. Alle drei Prüfungen bestehen jeweils aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung, wobei Termin und Aufgaben der schriftlichen Prüfung von der Schulbehörde festgelegt werden. Die für das Schuljahr 2023/24 bekanntgegebenen Prüfungstermine finden Sie hier. Die Termine für die dazugehörigen mündlichen Prüfungen werden zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres bekanntgegeben.

Nach bestandener Prüfung zum mittleren Schulabschluss ohne die Versetzung in die Studienstufe verlässt die Schüler*in die Schule. Eine Aufnahme in die Oberstufe der Stadtteilschule oder das Wirtschaftsgymnasium ist in der Regel dann nicht möglich. Eine Wiederholung der Klasse 10 kann bei der Schulbehörde beantragt werden, wird jedoch nur in seltenen Ausnahmefällen genehmigt.

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